
Optimal geeignet für das Training des auditiven Verstehens.








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Neu: AHV-Pauschale für zwei Hörgeräte
Im Herbst 2017 wurde eine Motion des Urner Ständerates Josef Dittli im Parlament angenommen.
Diese sieht vor, dass die AHV künftig einen Beitrag an zwei
Hörgeräte leistet. Diese Gesetzesanpassung tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.
Neu richtet die AHV einen Pauschalbeitrag an zwei Hörgeräte aus anstatt wie bislang nur für ein Hörgerät.
Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt CHF 1237.50. Das entspricht, wie generell bei Hilfsmitteln, 75% der entsprechenden IV-Leistung.
Die AHV-Pauschale für ein Hörgerät beträgt nach wie vor CHF 630.–.
Ob ein oder zwei Hörgeräte notwendig sind, wird wie bis anhin von einem HNO-ORL Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt.
Mit der aktuellen Anpassung soll den unterschiedlichen Aufgaben von AHV und IV entsprochen werden.
Die AHV gilt als Rentenversicherung und die IV dagegen als Eingliederungsversicherung.
Ein Grund mehr das beidseitige natürliche hören zu unterstützen und eine binaurale Korrektur zu bevorzugen.
Bei Fragen rund ums Gehör stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung